Bei der Bestimmung des Honorars der Verteidigung im Untersuchungsverfahren fehlt somit eine gesetzliche Grundlage, besondere Aufwendungen und Umstände berücksichtigen zu können, und Ziffer 3 der Beschwerde ist abzuweisen. Demzufolge ist der Beschwerdeführerin für die Kosten ihrer Vertretung im Verfahren vor der Staatsanwaltschaft eine Entschädigung von CHF 3‘459.35 (inkl. Barauslagen und Mehrwertsteuer) zuzusprechen. Seite 14 3. Kosten des Beschwerdeverfahrens