Die Kostennote sei daher entsprechend zu kürzen. Demnach bestehe ein Anspruch auf CHF 3‘459.35 (CHF 3‘000.00 plus Spesen von CHF 203.10 und Mehrwertsteuer von CHF 256.24). Weiter sei die Beschuldigte zu verpflichten, diese Kosten dem Kanton Appenzell Ausserrhoden zurückzubezahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlaubten.