Angesichts des Attestes ist davon auszugehen, dass A___ im Zeitpunkt, als sie die Mieterverträge erstellte, nicht in vollem Umfang einsichtsund steuerungsfähig war. Dass sie damals völlig urteilsunfähig war, geht aus dem Arztbericht aber nicht hervor und dürfte heute auch nicht mehr nachzuweisen sein. Die Urteilsfähigkeit im Zivilrecht ist ein relativer Begriff. Sie kann bei einer Person für manche