d) Die Staatsanwaltschaft verzichtete in ihrer Eingabe vom 22. Dezember 2014 auf eine Vernehmlassung und beantragte mit Hinweis auf die Begründung in der Einstellungsverfügung die Abweisung der Beschwerde (act. B 8). e) Mit Verfügung vom 23. Dezember 2014 wurde RA B___ das Doppel der Eingabe der Staatsanwaltschaft zugestellt und der Beschwerdeführerin die Möglichkeit eröffnet, allfällige Aufwendungen für das Beschwerdeverfahren zu beziffern. Ausserdem wurde den Parteien die Erledigung der Beschwerde an einer der nächsten Sitzungen der 1. Abteilung bekannt gegeben (act. B 10).