a) Gegen die Verfügung in Sachen Staat gegen A___ vom 25. November 2014 (act. B 3) liess diese mit Eingabe ihrer Rechtsvertreterin vom 8. Dezember 2014 Beschwerde beim Obergericht einreichen und die eingangs erwähnten Anträge stellen (act. B 1). b) Mit Verfügung vom 9. Dezember 2014 wurde den Parteien die Zuweisung des Prozesses an die 1. Abteilung sowie die Leitung des Verfahrens durch Obergerichtspräsident Ernst Zingg mitgeteilt (act. B 4). c) Am 11. Dezember 2014 wurde der Staatsanwaltschaft das Doppel der Beschwerdeschrift samt Beilagen zugestellt und ihr Gelegenheit zur Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme eingeräumt (act. B 5).