Seite 3 g) Nach weiteren Untersuchungshandlungen, unter anderem den Einvernahmen von F___ und A___ (act. 9/43 und 9/52), gab die Staatsanwaltschaft beim Forensischen Institut Zürich ein Gutachten in Auftrag zur Frage, von wem die Unterschriften auf den beiden Mietverträgen stammen (act. B 9/56). Der Sachverständige für Handschriften gelangte im Untersuchungsbericht zum Schluss, die beiden fraglichen Unterschriften auf den Mietverträgen vom 1. Juli 2008, lautend auf F___, seien mit hoher Wahrscheinlichkeit echt.