d) Am 8. Februar 2012 erstattete F___ gegen A___ Strafanzeige wegen Urkundenfälschung. Er machte geltend, dass der Mietvertrag lediglich mündlich abgeschlossen worden sei, nun aber zwei schriftliche Mietverträge mit unterschiedlichen Bruttomieten aufgetaucht seien (act. B 9/1, B 9/2, B 9/7 und B 9/8). A___ erklärte anlässlich der ersten Einvernahme, die Mietverträge hätten sie und F___ zusammen erstellt. F___ habe gewusst, dass sie finanzielle Probleme hatte und er habe ihr helfen wollen. Aus diesem Grund habe es zwei Verträge gegeben. F___ habe ihr diktiert, was sie schreiben sollte, dann hätten sie beide unterschrieben.