c) Am 16. Januar 2012 wurde die Ausgleichskasse- und IV-Stelle Appenzell Ausserrhoden durch die Sozialberatung Appenzeller Hinterland informiert, dass der Mietvertrag über CHF 1‘100.00 nicht korrekt sei und der effektive Mietzins seit 1. Juli 2008 lediglich CHF 900.00 betrage. Am gleichen Tag wurden die Ergänzungsleistungen unter Berücksichtigung des korrekten Mietzinses neu berechnet und die zu viel bezogenen Ergänzungsleistungen über CHF 8‘211.00 zurückgefordert. Diese Forderung war am 22. März 2013 vollständig zurückbezahlt (act. B 9/66).