Seite 2 Erstreckung des Mietverhältnisses. Am 14. Dezember 2011 schlossen die Parteien vor der Schlichtungsstelle für Miete und nichtlandwirtschaftliche Pacht einen Vergleich. Dabei akzeptierte A___ die Kündigung per 31. Januar 2012. Gleichzeitig wurde das Mietverhältnis einmalig bis 30. September 2012 erstreckt (act. B 9/5).