Gegenstand Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 25.11.2014 (Verfahren Nr. U 12 646) Anträge a) der Beschwerdeführerin: 1. Ziffer 2, 3 und 4 der Verfügung der Staatsanwaltschaft vom 25. November 2014 seien aufzuheben. 2. Die der Beschwerdeführerin mit Einstellungsverfügung vom 25. November 2014 auferlegten Verfahrenskosten von CHF 3‘410.00 seien auf die Staatskasse zu nehmen. 3. Die gesamten Kosten der amtlichen Verteidigung seien vollumfänglich von der Staatskasse zu übernehmen.