Für den speziellen Arbeitsvertrag ist indes noch eine ganz andere Erklärung denkbar: Offenbar hat A___ den Imbiss vor allem wegen und für F___, mit dem sie eine Beziehung hat bzw. hatte, übernommen (act. B 11/1.1). Als bei F___ ab dem Sommer/Herbst 2011 und vor allem im Verlaufe des Jahres 2012 ernsthafte gesundheitliche Schwierigkeiten auftraten und er nur noch 50 % arbeitsfähig war, konnte er den Arbeitsvertrag mit einem Pensum von 100 % selbstredend nicht mehr erfüllen. Wahrscheinlich aufgrund der Beratung durch lic. oec. K___ kam man dann auf die Idee, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitspensum von 50 % und einer Präsenzzeit von 100 % abzuschliessen.