10 Thomas Fingerhuth, a.a.O., N. 63 zu Art. 410; Marianne Heer, a.a.O., N. 94 zu Art. 410 11 Thomas Fingerhuth, a.a.O., N. 64 zu Art. 410 mit weiteren Verweisen Seite 12 oder ein Arbeitnehmer sich nur während einer bestimmten Zeitspanne konzentrieren kann. Dass A___ F___ nebst dem Lohn für das deklarierte 50 %-Arbeitspensum weitere Entschädigungen zukommen liess, wie das in den Strafbefehlen vom 27. August 2013 unterstellt wird (act. B 11/1.6 und B 2), konnte nicht nachgewiesen werden.