Die Konstruktion im Arbeitsvertrag mit einem 50 %-Pensum und der 100 %-igen Präsenzzeit erscheint daher auf den ersten Blick tatsächlich merkwürdig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass F___ ja einen grossen Teil der Zeit alleine im Geschäft war und in dieser Zeit die anfallende Arbeit erledigen musste. Ob er diesen Einsatz in den Randzeiten entsprechend kompensieren konnte und das tatsächlich auch gemacht hat, wie er vorgibt (act. B 11/1.1), lässt sich praktisch jedoch kaum überprüfen.