d) Nach diversen weiteren Abklärungen erliess die Staatsanwaltschaft im Verfahren gegen F___ am 8. Juli 2014 gestützt auf Art. 310 Abs. 1 lit. a StPO eine Einstellungsverfügung (act. B 4/1). Das Strafverfahren gegen A___ wurde ebenfalls mit einer Einstellungsverfügung abgeschlossen; diese erging allerdings gestützt auf den Rückzug der Einsprache gegen den Strafbefehl (O1S 14 11, act. B 2). B. Prozessgeschichte