daher einen neuen Arbeitsvertrag, welcher die Arbeitszeit wie folgt umschrieb (act. B 11/1.18): „Die Arbeitsleistung beträgt 50 % bei einer Präsenzzeit von 42 Stunden durchschnittlich pro Woche“. Am 26. September 2013 kündigte A___ das Arbeitsverhältnis wegen Umstrukturierung des Betriebes auf Ende Dezember 2013 (act. B 11/1.14/5).