Am 1. Oktober 2007 kam zwischen A___ und F___ ein Arbeitsvertrag über ein Pensum von 50 % zustande. Im Dezember 2010 wurde das Pensum per 1. Januar 2011 auf 100 % erhöht und F___ wurde zum stellvertretenden Geschäftsführer befördert (act. B 11/1.18). Ab Sommer/Frühherbst 2012 traten bei F___ massive gesundheitliche Probleme auf und er musste mehrmals hospitalisiert werden (act. B11/1.11, S. 2, act. B 11/1.14, S. 1 f., act. B 11/1.18 und B 11/1.20). Am 28. September 2012 schlossen A___ und F___ daher einen neuen Arbeitsvertrag, welcher die Arbeitszeit wie folgt umschrieb (act.