1. Das Revisionsbegehren sei abzuweisen. 2. Unter Kostenfolge zulasten der Gesuchstellerin. Sachverhalt A. Übersicht a) A___ trat 2007 als Patentinhaberin des Schnellimbisses „C___“ an der D__strasse in E___ auf. Nach ihren Angaben arbeitete sie zwischen 3 und 5 Stunden pro Tag im Geschäft, wobei es am Wochenende auch mehr sein konnte. Sie half im Wesentlichen bei den Vorbereitungen, tätigte Einkäufe, schaute, dass alles in Ordnung war und führte auch Reinigungsarbeiten aus (act. B 11/1.1 und B 11/1.10, S. 2).