5. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel gegeben. Zustellung am 28.04.2015 an: - die Gesuchstellerin über ihren Rechtsvertreter - die Staatsanwaltschaft sowie zur Kenntnis an: - das Arbeitsinspektorat AR - das Sozialamt Herisau - Strafregister AR Der Gerichtspräsident. Die Gerichtsschreiberin: lic. iur. Ernst Zingg lic. iur. Barbara Schittli Seite 16