__ kam man dann auf die Idee, einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitspensum von 50 % und einer Präsenzzeit von 100 % abzuschliessen. Dies ist - wie bereits erwähnt - im Sozialversicherungsbereich nicht unüblich. Kommt hinzu, dass das Arztzeugnis (act. B 11/1.14/4) nur eine 50 %-ige Arbeitsunfähigkeit erwähnt, aber nicht genauer ausführt, ob damit eine 100 %-ige Arbeitsleistung während eines halben Tages oder eine 50 %-ige Arbeitsleistung über den ganzen Tag verteilt, gemeint ist.