B 11/1.1), lässt sich praktisch jedoch kaum überprüfen. Der Vollständigkeit halber ist weiter festzuhalten, dass im Sozialversicherungsbereich von medizinischer Seite tatsächlich gelegentlich die Beurteilung abgegeben wird, dass ein Versicherter aufgrund seiner gesundheitlichen Einschränkungen in der Lage ist, eine 50 %-ige Arbeitsleistung verteilt über den ganzen Tag zu erbringen. Dies zum Beispiel in Fällen, in denen aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigungen regelmässig Pausen eingelegt werden müssen