Am 1. Oktober 2013 sei sie zum Sachverhalt einvernommen worden. Dabei habe sie bestätigt, dass F___ 42 Stunden pro Woche arbeite, was einem 100 %-Pensum entspreche. Seine Aufgaben könnten gar nicht durch jemand anderes abgedeckt werden, da er der Einzige sei, der Speisen zubereite. Das Zubereiten von Speisen sei die Kerntätigkeit im Betrieb und müsse mindestens während den Öffnungszeiten, d.h. mindestens während 86 Stunden, abgedeckt werden. Aus der Einvernahme vom 1. Oktober 2013 gehe auch hervor, dass es sich beim deklarierten Pensum von 50 % um ein fiktives Pensum handle, um das vorliegende Krankheitszeugnis zu umgehen.