Dazu äussere sich die Staatsanwaltschaft nicht. A___ habe in der Einvernahme nicht ein fiktives Pensum angegeben, um das Arztzeugnis zu umgehen, sondern es wurde - und werde leider heute - von der Staatsanwaltschaft immer noch damit argumentiert, dass es sich beim 50 %-Pensum um ein fiktives Pensum