In der Untersuchung sei einfach von den publizierten Öffnungszeiten ausgegangen worden, ohne zu verifizieren, ob dies tatsächlich noch zutreffe. Der Imbiss sei zum Beispiel nachmittags von 14.00 bis 17.00 Uhr regelmässig geschlossen gewesen und auch am Abend sei - falls keine Kunden mehr anwesend gewesen seien - früher zugemacht wor-