Die entsprechenden Unterlagen würden sich im Verfahren U 13 595 befinden, dessen Beizug beantragt werde. F___ habe in jenem Modus gearbeitet, welcher regelmässig auch IV-Rentnern bei der Abklärung der Leistungsfähigkeit unterstellt werde: Z.B. mit einer Arbeitsfähigkeit von 50 %, ausübbar über den ganzen Tag. Das habe schliesslich auch die Staatsanwaltschaft eingesehen. In der Untersuchung sei einfach von den publizierten Öffnungszeiten ausgegangen worden, ohne zu verifizieren, ob dies tatsächlich noch zutreffe.