Seite 8 und die Einstellungsverfügung rechtskräftig geworden. Sie hätten nachweisen können, dass F___ ab Frühling/Sommer 2011 wegen gesundheitlicher Probleme in regelmässiger ärztlicher Behandlung gestanden habe und wegen der Zusammenbrüche auch hätte hospitalisiert werden müssen. Er sei mit der Gesuchstellerin deshalb übereingekommen, ab Oktober 2012 nur noch mit einer Leistung von 50 % zu arbeiten, aber bei voller Präsenzzeit. Die entsprechenden Unterlagen würden sich im Verfahren U 13 595 befinden, dessen Beizug beantragt werde.