e) Am 3. November 2014 wurde der Staatsanwaltschaft von den neuen Stellungnahmen Kenntnis gegeben und der Gesuchstellerin die Möglichkeit eröffnet, allfällige Aufwendungen für die Revisionsverfahren zu beziffern (act. B 14 und O1S 2014 11, act. B 14). Innert Frist reichte RA AA___ seine Kostennote ein (act. B 16 und O1S 2014 11, act. B 16). Auf die Ausführungen in den vorstehend aufgeführten Eingaben kann verwiesen werden; soweit für die Beurteilung der Revisionsgesuche erforderlich, ist darauf im Rahmen der nachfolgenden Erwägungen einzugehen.