b) Am 26. Juni 2013 verzeigte das Arbeitsinspektorat F___ und A___ bei der Staatsanwaltschaft Appenzell Ausserrhoden wegen Widerhandlungen gegen das Gesetz sowie die Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10 und AHVV, SR 831.101) und das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG, bGS 851.1, act. B 11/1.1). Das Arbeitsinspektorat hegte den Verdacht auf Schwarzarbeit, weil unter anderem die nach aussen kommunizierten Öffnungszeiten mit den Arbeitszeiten der offiziell angestellten Mitarbeiter sowie der Inhaberin des Betriebes bei weitem nicht abgedeckt werden konnten.