Dies sei hier nicht geschehen. Nachdem die Beklagte den offenen Betrag der Rechnungen aus den Jahren 2012-2014 trotz mehrmaligen Aufforderungen nicht beglichen habe, habe die Klägerin diese nochmals gemahnt, woraufhin wiederum keine Reaktion erfolgt und der unterzeichnende Rechtsvertreter mit dem Inkasso beauftragt worden sei. Am 12. März 2015 sei die Beklagte auch seitens des Advokaturbüros nochmals aufgefordert worden, die ausstehenden Beträge zu begleichen. Eine Zahlung sei indessen keine eingegangen. Die Beklagte liess sich - wie bereits erwähnt - nicht vernehmen.