Auch innert der Nachfrist ging keine Klageantwort ein und den Parteien wurde am 11. Juni 2017 mitgeteilt, dass das Gericht den Fall an einer nächsten Sitzung ohne mündliche Verhandlung aufgrund der Akten entscheiden werde (act. 10). Am 21. August 2017 ging die Kostennote des klägerischen Rechtsvertreters ein (act. 11), welche umgehend an die Beklagte weitergeleitet wurde (act. 12). Das Obergericht führte seine Beratung am 24. Oktober 2017 durch und eröffnete seinen Entscheid den Parteien anschliessend im Dispositiv (act. 13). Auf die Ausführungen der Klägerin wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.