Der Beklagten wurde daher eine Nachfrist von 15 Tagen zur nachträglichen Einreichung der Klageantwort angesetzt; gleichzeitig wurde sie - für den Fall, dass die Frist unbenützt verstreichen sollte - über den weiteren Verlauf des Verfahrens in Kenntnis gesetzt (act. 8). Auch innert der Nachfrist ging keine Klageantwort ein und den Parteien wurde am 11. Juni 2017 mitgeteilt, dass das Gericht den Fall an einer nächsten Sitzung ohne mündliche Verhandlung aufgrund der Akten entscheiden werde (act. 10).