Mit Schreiben vom 19. Februar 2015 mahnte das Advokaturbüro AA___ die Beklagte für diverse Rechnungen, welche im Zeitraum vom 18. Mai 2010 bis 13. März 2014 nicht beglichen worden waren. Am 11. November 2015 erinnerte die Klägerin die Beklagte für die ausstehenden Beträge aus den Rechnungen vom 30. März 2015 und verlangte deren Bezahlung innert 10 Tagen (act. 2/6). Seite 2 B. Prozessgeschichte