Der Streitwert beläuft sich auf CHF 100‘000.00 (E. I.1.3). Das Verfahren gestaltete sich - unter anderem wegen des in die Wege geleiteten Beweisverfahrens - sehr aufwändig: Das Gericht hat, inklusive den Endentscheid, insgesamt vier Beratungen durchgeführt (act. 50, 64, 95 und 118) und es waren überdurchschnittlich umfangreiche Rechtsschriften, weitere Eingaben im Rahmen des Beweisverfahrens sowie Einlegerakten zu prüfen. In Anwendung von Art. 19 Abs. 1 lit. b in Verbindung mit Art.