- Wie bereits bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr dargelegt (E. 2.4.3 oben), erwecken die beiden streitgegenständlichen Aufmachungen einen deutlich unterschiedlichen Gesamteindruck und weisen damit nur eine geringe Ähnlichkeit auf. Die Übereinstimmung beschränkt sich vorab auf das Wort „vogue“, während das Schriftbild (für die Zeitschrift VOGUE werden eckige Grossbuchstaben verwendet, beim Shampoo VOGUE