- Identisch bei den beiden streitgegenständlichen Produkten ist einzig der Begriff „vogue“, d.h. die Buchstabenkombination. Grosse Unterschiede sind hingegen bei der graphischen Darstellung der beiden Zeichen auszumachen: Für die Zeitschrift VOGUE werden schwarze, eckige Grossbuchstaben auf weissem Grund verwendet, während beim Shampoo helle, runde Kleinbuchstaben auf farbigem resp. dunklem Hintergrund zum Einsatz gelangen (vgl. die Darstellungen in act. 1, S. 59 und act. 2/140 und 2/142). - Die Waren der Klägerinnen (Zeitschriften, Druckerzeugnisse, Schnittmuster;