2.4.2 Für die Beurteilung der Verwechselbarkeit der Wortmarke VOGUE mit VOGUE DE TRINITY ist der Gesamteindruck der Wortmarke massgebend. Dieser wird zunächst durch den Klang und durch das Schriftbild bestimmt. Den Klang prägen insbesondere das Silbenmass, die Aussprachekadenz und die Aufeinanderfolge der Vokale, während das Schriftbild vor allem durch die Wortlänge und durch die Eigenheiten der verwendeten Buchstaben gekennzeichnet wird58. 2.4.3 Das Obergericht kann zwischen den Marken VOGUE und VOGUE DE TRINITY aus den folgenden Gründen keine Verwechslungsgefahr erkennen: