Zunächst drängen sich einige Überlegungen zum Verhältnis des Lauterkeitsrechts zu den immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetzen auf: Grundsätzlich ist von einer kumulativen Anwendbarkeit des UWG im Verhältnis zu den immaterialgüterrechtlichen 48 Schutzgesetzen auszugehen . Auch die immaterialgüterrechtlichen Spezialgesetze haben einen Einfluss auf den Wettbewerb, indem sie an gewissen Objekten (Firma, Marke, Design, Erfindung, Sorte, Kunstwerk) ein gesetzliches Ausschliesslichkeitsrecht gewähren, d.h. einem Dritten verbieten, das betreffende Objekt wirtschaftlich zu nutzen.