Dass die Verwendung der Bezeichnung „vogue“ in Marken weit verbreitet und das Zeichen der Klägerinnen mithin alles andere als einmalig sei, sei bereits nachgewiesen worden. Im Rahmen der Roadshow gehe es nicht um die Verwendung der Marke VOGUE DE TRINITY, sondern um die Sachbezeichnung für Mode. Im angegebenen Flyer würden die Themen aufgeführt und ein Thema nenne sich „colours and vogue“, eben „Farben und Mode“. Es werde bestritten, dass die Beklagten das Zeichen VOGUE in schmarotzerischer Art und Weise und in Anlehnung an die Zeitschriften und die Marke VOGUE verwenden würden, um den guten Ruf der Zeitschrift der Klägerinnen für ihre