Diese Produkte würden den Modetrends angepasst. Daneben hätten die Beklagten auch Produkte im Sortiment, die klassischerweise keiner Modeströmung unterliegen würden, wie etwa Pflegeshampoos oder Produkte gegen fettiges Haar, Schuppen und dergleichen. Diese Produkte würden nicht unter der Marke VOGUE DE TRINITY angeboten. Daraus ergebe sich, dass die Parteien zumindest in Teilbereichen mit Modeströmungen zu tun hätten und für diese Teilbereiche die Bezeichnung „Mode“ in ihrer englischen und französischen Version, die identisch sei, verwenden würden. Eine weitere Verbindung zwischen den angebotenen Produkten der Parteien sei nicht ersichtlich.