Zwar könnte man sagen, dass sowohl eine Modezeitschrift wie auch ein Shampoo im weitesten Sinne mit Lifestyle zu tun hat. Indessen genügen blosse Überschneidungen auf allgemeiner, abstrakter Ebene in der Regel nicht für die Annahme von Gleichartigkeit44. Sodann sind Modezeitschriften und Shampoos nicht funktionell austauschbar45 und sie kommen auch nicht aus dem gleichen Haus46. Die Nizza-Klassifikation bindet die Vertragsländer nicht hinsichtlich der Beurteilung des Schutzumfangs von Marken. Nach ständiger Praxis sind weder alle Waren derselben Klasse zwingend gleichartig, noch sind Waren verschiedener Klassen stets nicht gleichartig.