Das Kriterium der Gleichartigkeit definiert den Exklusivitätsbereich einer Marke in produktspezifischer Hinsicht. Selbst ein identisches Zeichen beeinträchtigt die Unterscheidungskraft solange nicht, als es für völlig andersartige Waren oder Dienstleistungen gebraucht wird42. Kriterien für die Bestimmung der Ähnlichkeit von Waren sind die Art der Waren, ihr Verwendungszweck, die Austauschbarkeit, die Herstellungsstätte, Technologie, Know-how, der Vertrieb, die Abnehmerkreise sowie die Nizza-Klassifizierung43.