Seite 29 Beifügen oder Weglassen von Markenbestandteilen verändert den Gesamteindruck meistens zu wenig. Insbesondere bei integraler Übernahme einer älteren Marke besteht daher in der Regel Zeichenähnlichkeit41. In der Schweiz sind sowohl VOGUE als auch VOGUE DE TRINITY als Wortmarken registriert (act. 2/6 und 2/10). Den Zeichenabstand erachtet das Obergericht nicht als gross, da die identischen Buchstaben Verwendung finden; immerhin gelangen unterschiedliche Schriften und Farben zur Anwendung (act. 1, S. 59 und 2/140 und 2/142).