In zeichenspezifischer Hinsicht wird der Schutzbereich einer Marke durch das Kriterium der Ähnlichkeit begrenzt. Einzig wenn aufgrund des jüngeren Zeichens Fehlzurechnungen drohen oder wenn dasselbe eine unzumutbare Nähe assoziiert, kann die Unterscheidungskraft der älteren Marke so beeinträchtig sein, dass dies den Abwehranspruch rechtfertigt39. Dabei ist der Gesamteindruck massgebend40. Das blosse