Ein gewisser Bekanntheitsgrad ist der Marke VOGUE in modebewussten und -interessierten, finanziell gut bis sehr gut gestellten, urbanen Kreisen ohne weiteres zuzugestehen. Dass die Marke aber in allen Landesteilen, Regionen, Sprach- und Altersgruppen sowie sozialen Schichten der Schweiz überragende Verkehrsgeltung, Einmaligkeit und allgemeine Wertschätzung über die 32 produktspezifischen Abnehmerkreise hinaus geniesst und dies offenkundig bzw. notorisch ist, ist nach Auffassung des Obergerichts nicht erstellt.