(noch) nicht31. Zudem ging es bei den Urteilen, in denen das Bundesgericht verschiedenen Marken Berühmtheit zugestand - mit Ausnahme der Zeitschrift ELLE (BGE in sic! 1997, S. 159) - nicht um Sach-, sondern um Phantasiebezeichnungen resp. Eigennamen. Im Urteil des Bundesgerichtes 116 II 614 (GUCCI) machte Paolo Gucci im Wesentlichen eine Verletzung seines Namens- und Urheberrechts geltend und es lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen, inwieweit die Frage, ob es sich bei der Marke Gucci um eine berühmte Marke handelt, vor