Das kantonale Gericht habe sich demgemäss im Sinne eines Indizienbeweises auf eine demoskopische Umfrage abgestützt, die im Auftrag der Beschwerdegegnerinnen vom deutschen Meinungsforschungsinstitut „Institut für Demoskopie Allensbach“ in Zusammenarbeit mit der schweizerischen Gesellschaft Isopublic verfasst worden sei. Diese Vorgehensweise sei rechtmässig. […] Somit habe die kantonale Instanz die Ergebnisse der Meinungsumfrage zu Recht als aussagekräftig