44 Marken würden einer Gesellschaft namens American-Cigarette Company (Overseas) gehören. Diese Marken seien der Firma von den Klägerinnen zediert worden und würden folglich mit deren Einverständnis gebraucht. 6 Marken gehörten den Klägerinnen. Die anderen im schweizerischen Markenregister eingetragenen Marken würden nicht markenmässig in der Schweiz gebraucht oder beträfen Produkte, welche klar einem anderen Industriezweig als Mode zuzurechnen seien. Gegen die Marken VOGUE MY STYLE (2 Marken) und VOGUE DE TRINITY gingen die Klägerinnen bekanntlich gerichtlich vor. Damit sei der Beweis erbracht, dass die Klägerinnen ihre Marken aktiv schützen würden (act. 39, S. 20).