1. Immaterialgüterrecht / Markenschutz 1.1 Darstellung der Standpunkte der Parteien Die Klägerinnen machen im Wesentlichen geltend, bei der Zeitschrift VOGUE handle es sich um eine berühmte Marke (act. 1, S. 53 ff.). Die Bestimmung von Art. 15 MSchG vermittle berühmten Marken einen erweiterten Schutz, der über den Bereich gleicher bzw. gleichartiger Waren oder Dienstleistungen hinausgehe. Das Spezialitätsprinzip, welches das Markenrecht beherrsche, werde damit durchbrochen, um dem besonderen Schutzbedürfnis berühmter Marken Rechnung zu tragen.