Wäre die Klage in dieser Sache erfolgreich, würde der Schutz für all diese Länder dahinfallen. Angesichts dessen rechtfertige es sich, den Streitwert für die Schweizer Basismarke auf CHF 400‘000.00 festzulegen und dann wegen der internationalen Marke auf CHF 800‘000.00 zu erhöhen. Der Wert der Marke VOGUE für Zeitschriften sei ebenfalls zu berücksichtigen. Es sei davon auszugehen, dass die Schwächung und Ausnutzung einer, wenn sie dies denn wäre, berühmten Marke einen Schaden von CHF 100‘000.00 verursachen würde (act. 31, S. 7 f.). Ein weiterer Streitwert von rund CHF 100‘000.00 sei gestützt auf das UWG zu gewärtigen (act. 31, S. 8).