Indes genügen keineswegs alle im Internet enthaltenen Daten diesem Kriterium, gibt es doch Einträge, die nur wenige oder sogar nur einzelne Personen kennen. Interneteinträge gelten (nur) dann als offenkundige Tatsachen, wenn die betreffenden Daten von einem beliebigen Personenkreis unmittelbar wahrgenommen werden können und über die man sich aus zuverlässigen Quellen ohne besondere Fachkenntnisse sicher unterrichten kann9.