Es stellt sich weiter die Frage, ob Fakten, die aus dem Internet erschlossen werden, offenkundig sind. Dies kann, wenn überhaupt, nur für solche Tatsachen gelten, die sich rasch, einfach und zuverlässig (aus sicheren Quellen) ermitteln lassen. Nach der Botschaft ZPO ist für die Offenkundigkeit entscheidend, dass die betreffende Tatsache der allgemeinen sicheren Wahrnehmung zugänglich ist. Indes genügen keineswegs alle im Internet enthaltenen Daten diesem Kriterium, gibt es doch Einträge, die nur wenige oder sogar nur einzelne Personen kennen.